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Exportkontrolle

Grenzüberschreitender Handel mit Luftfahrtgütern ist aus gutem Grund reguliert. Unsere Exportkontrolle ist eingebaut — nicht nachträglich angeflanscht.

Unser Anspruch

Regelkonform durch den Prozess, bei jedem Geschäft

Als deutsches Unternehmen mit weltweitem Handel hält sich die Aero VIM GmbH an deutsches, europäisches und einschlägiges US-Exportkontrollrecht. Die Prüfung ist abgeschlossen, bevor wir zusagen — damit Ihre Lieferung nie an Papieren hängt, die wir früher hätten prüfen müssen.

Rechtsrahmen, in dem wir uns bewegen

Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und Außenwirtschaftsverordnung (AWV) · EU-Dual-Use-Verordnung 2021/821 · EU-Sanktionsregime · US-EAR einschließlich Reexportregeln · ITAR-Bewusstsein für ausgeschlossene Güter.

Sanktionslistenprüfung

Kunden, Endverwender, Empfänger und Speditionspartner werden gegen die EU-Konsolidierte Liste, die US-Listen (SDN, Entity List, DPL) und weitere einschlägige Verzeichnisse geprüft — bei jedem Auftrag, nicht nur beim ersten.

Prüfung des Endverbleibs

Wo erforderlich, fordern wir Endverbleibserklärungen an und prüfen den angegebenen Verwendungszweck und das Bestimmungsland. Geschäfte mit unklarem Endverbleib lehnen wir ab, unabhängig vom Auftragswert.

Einreihung & Genehmigungen

Güter werden vor der Ausfuhr eingereiht (ECCN / Ausfuhrlistennummer). Ist eine Genehmigung erforderlich, holen wir sie vor dem Versand beim BAFA oder der zuständigen Behörde ein — und nennen Ihnen vorab einen realistischen Zeitrahmen.

Dokumentation

Handelsrechnung, Packliste, Luftfrachtbrief, Ausfuhranmeldungen und Präferenznachweise erstellen wir im Haus, abgestimmt auf das Zertifikatspaket, das dem Teil beiliegt.

Benannte Verantwortung

Die Exportkontrolle liegt bei einer benannten Ausfuhrverantwortlichen mit der Befugnis, jede Sendung anzuhalten. Auf Compliance-Fragen antwortet ein Mensch, kein Merkblatt.

Für unsere Kunden

Worum wir Sie bitten — und warum

Warum fragen Sie nach dem Endverwender, wenn ich Broker oder Händler bin?
Das Exportrecht verpflichtet uns zu wissen, wohin kontrollierte Güter letztlich gehen. Die Nennung des Endverwenders schützt die gesamte Kette — auch Sie — und verzögert selten etwas, wenn sie gleich mit der Anfrage kommt.
Was ist eine Endverbleibserklärung (EUS), und wann wird sie gebraucht?
Eine kurze unterschriebene Erklärung, wer das Teil verwendet, wo und wozu. Sie ist für bestimmte Bestimmungsländer und Gütereinstufungen vorgeschrieben. Wir stellen die Vorlage und begleiten Sie dabei.
Liefern Sie in sanktionierte oder embargobelegte Länder?
Wir halten EU- und einschlägige US-Sanktionen ausnahmslos ein. Wo der Handel beschränkt ist, sagen wir Ihnen das klar und schnell, statt einen Auftrag in der Schwebe zu lassen.
Bremst die Exportkontrolle AOG-Sendungen aus?
Nein — bei AOG-Fällen läuft die Prüfung parallel zur Beschaffung. Weil sie Teil desselben Arbeitsablaufs ist, ist sie normalerweise abgeschlossen, bevor das Teil verpackt ist.

Compliance-Frage zu einem konkreten Fall?

Unser Team für Exportkontrolle antwortet direkt — meist noch am selben Arbeitstag.